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Kompakte Information

Für Google sind die meisten Cookie Consent-Lösungen in Ordnung. Wichtig ist, dass auch bei Anzeige des Cookie-Banners alle wichtigen Informationen im HTML-Code zu finden sind. Auf den meisten Websites findet man heute sogenannte Cookie Consent-Lösungen. Sie fragen vor dem Setzen von Cookies das Einverständnis der Nutzer ab.

Die Abfragen sind entweder als Banner oder als Popup bzw. Interstitial realisiert, das sich über die Inhalte der Seite legt und erst verschwindet, wenn man sich für eine der angebotenen Alternativen entschieden hat. Für Google sind die meisten dieser Cooke Consent-Lösungen unproblematisch, wie John Müller in den Google SEO-Office Hours vom 27. November erklärte.

Wichtig sei, dass trotz des Cookie-Banners alle wichtigen Informationen abgerufen werden können. Dazu gehören neben dem Text auch Layout-Informationen und Links.

Cookie Einstellungen - Grundlagen und Richtlinien

1. Cookie-Einwilligung in der EU

In der EU gibt es seit dem 25.05.2018 eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und sicherstellen müssen, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt werden. Eine der Neuerungen der DSGVO ist, dass Unternehmen ihren Benutzern nun explizit erklären müssen, welche Cookies sie verwenden und wofür diese Cookies verwendet werden. Auch müssen Benutzer nun explizit ihr Einverständnis für die Verwendung von Cookies geben.

Wenn Sie eine Website betreiben, müssen Sie also ab dem 25.05.2018 eine Cookie-Einwilligung einrichten, damit Sie Cookies auf Ihrer Website verwenden können. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Cookie-Einwilligung ist und wie Sie diese auf Ihrer Website einrichten können.

Was ist eine Cookie-Einwilligung?

Eine Cookie-Einwilligung ist eine Erklärung des Benutzers, dass er mit der Verwendung von Cookies auf der Website einverstanden ist. Die Einwilligung kann entweder durch Klicken auf einen Button oder durch Scrollen auf der Seite erfolgen. Sobald der Benutzer seine Einwilligung gegeben hat, können Cookies auf seinem Computer gespeichert und von der Website gelesen werden.

Bevor Sie Cookies auf Ihrer Website verwenden können, müssen Sie also einen Mechanismus einrichten, mit dem Benutzer ihr Einverständnis für die Verwendung von Cookies erklären können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie dies tun können. Wir empfehlen jedoch, den Webanalysedienst Google Analytics zu verwenden. Google Analytics bietet bereits einen integrierten Cookie-Banner, den Sie auf Ihrer Website einrichten können. So müssen Sie sich nicht selbst um die Erstellung eines Cookie-Banners kümmern.

Wie richte ich einen Cookie-Banner in Google Analytics ein?

Um den integrierten Cookie-Banner in Google Analytics zu nutzen, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass Sie die neueste Version von Google Analytics verwenden. Öffnen Sie hierzu Google Analytics in Ihrem Browser und klicken Sie oben rechts auf das Zahnradsymbol. Im Menü öffnet sich nun die Option "Tracking-Info". Klicken Sie hier auf die Registerkarte "Datenschutz". Nun sollten Sie unter dem Punkt "Cookie-Einstellung" den Haken setzen bei "Anzeigen von Bannern zur Einwilligung in die Speicherung von Cookies". Bestätigen Sie Ihre Einstellung am Ende der Seite mit dem Button "Änderung speichern".

Ab sofort wird bei jedem Besuch Ihrer Website ein Banner angezeigt, in dem der Nutzer sein Einverständnis für die Verwendung von Cookies erklären kann. Sobald der Nutzer seine Einwilligung gegeben hat, werden Cookies auf seinem Computer gespeichert und von Google Analytics gelesen.

2. Cookies löschen

Sie können Cookies jederzeit manuell von Ihrem Computer löschen. Dazu müssen Sie in Ihrem Browser die "Cookies anzeigen" Funktion aufrufen und alle gespeicherten Cookies einzeln löschen. Wie diese Funktion genau heißt, hängt vom jeweiligen Browser ab:

- Chrome: Cookie-Einstellungen unter Datenschutz → Cookies anzeigen/löschen
- Edge/Internet Explorer: Einstellungen → Datenschutz → Browserverlauf und Website-Daten verwalten → Cookies und Website-Datendateien löschen

Internet Explorer 8 oder früher öffnen Sie unter Extras die Internetoptionen (kann je nach Windows Version variieren). Klicken Sie dort im Register "Allgemein" auf Löschen. Im neu geöffnetem Fenster markieren Sie nun den Punkt Verlauf sowie Cookies und website datan. Zum Schluss bestätigen sich die Löschung mit OK."

3. Datenschutzeinstellungen

In Deutschland ist das Gesetz zur Regelung von Cookies relativ strikt. Gemäß diesem Gesetz muss jede Website, die Cookies verwendet, den Benutzern eine Erklärung darüber bereitstellen, welche Arten von Cookies verwendet werden und wie diese die Nutzung der Website beeinflussen können. Darüber hinaus müssen die Benutzer aktiv zustimmen, bevor Cookies auf ihrem Computer gespeichert werden.

4. Rechtliche Grundlagen

- Firefox: Einstellungen → Datenschutz → Cookies anzeigen/löschen
- Safari: Einstellungen → Datenschutz → Cookies und Website-Daten blockieren

Alternativ können Sie Ihren Browser so einstellen, dass er Sie immer informiert, sobald Cookies gesetzt werden. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie es erlauben oder nicht.

5. Wie funktionieren Cookies?

Die meisten Internet-Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass er keine Cookies von unserer Website annimmt oder Sie vor jedem einzelnen Cookie benachrichtigt werden. Wenn Sie sich für die Deaktivierung entscheiden, stehen Ihnen unter Umständen nicht alle Funktionen dieser Website zur Verfügung. Welche Arten von Cookies gibt es?

Technisch notwendige (Essenziell) - DieseCookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website unbedingt erforderlich und dienen beispielsweise dazu, die vom Benutzer gewünschte Funktion bereitzustellen (zum Beispiel Login). DieseCookies werden normalerweise beim Schließen des Browsers gelösch

6. Welche Arten von Cookies gibt es?

Essenziell - Diese Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website unbedingt erforderlich und dienen beispielsweise dazu, die vom Benutzer gewünschte Funktion bereitzustellen (zum Beispiel Login). Diese Cookies werden normalerweise beim Schließen des Browsers gelöscht.

Statistische Cookies - Diese Cookies sammeln Informationen über das Nutzerverhalten auf der Website, um die Website-Leistung zu verbessern. Beispielsweise wird dadurch ermittelt, welche Bereiche der Website besonders häufig aufgerufen werden. Die gesammelten Daten sind anonym und dienen ausschließlich zu statistischen Zwecken.

Funktionelle Cookies - Diese Cookies ermöglichen es, die Website individuell auf die Bedürfnisse des Nutzers anzupassen. Beispielsweise können hierdurch personalisierte Inhalte oder Werbung angezeigt werden.

Cookies von Drittanbietern - Auf manchen Websites werden Inhalte von Dritten angezeigt, beispielsweise Videos oder Karten. Diese Anbieter setzen möglicherweise ebenfalls Cookies ein. Die Einbettung solcher Inhalte kann in der Regel nicht deaktiviert werden, da sonst die Funktion der Website beeinträchtigt wird. In den meisten Ländern der Europäischen Union ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Websites ihren Benutzern die Möglichkeit geben müssen, Cookies zu deaktivieren oder zu löschen. Diese Vorschriften wurden eingeführt, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Benutzer gewahrt bleibt.

In Deutschland ist das Gesetz zur Regelung von Cookies relativ strikt. Gemäß diesem Gesetz muss jede Website, die Cookies verwendet, den Benutzern eine Erklärung darüber bereitstellen, welche Arten von Cookies verwendet werden und wie diese die Nutzung der Website beeinflussen können. Darüber hinaus müssen die Benutzer aktiv zustimmen, bevor Cookies auf ihrem Computer gespeichert werden.

Wenn Sie eine Website besuchen, die Cookies verwendet, sehen Sie in der Regel ein Popup-Fenster oder eine Bannermeldung, in der Sie aufgefordert werden, Ihre Zustimmung zur Verwendung von Cookies zu erteilen. Wenn Sie dies tun, wird ein Cookie auf Ihrem Computer gespeichert und die Website kann bestimmte Informationen über Ihren Besuch speichern. Diese Informationen können beispielsweise dazu verwendet werden, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen oder um zu tracken, welche Seiten Sie am häufigsten besuchen.

Es gibt verschiedene Arten von Cookies, die von Websites verwendet werden. Einige sind notwendig, damit die Website funktioniert, während andere nicht notwendig sind but can provide enhanced functionality or help the website to track information about users.

Notwendige Cookies: Diese Cookies sind notwendig für den Betrieb der Website und können nicht deaktiviert werden. Beispiele für notwendige Cookies umfassen solche für die Authentifizierung, den Betrieb der Website und den Schutz vor Sicherheitsbedrohungen.

Statistik-Cookies: Diese Cookies erfassen Informationen darüber, wie Nutzer die Website nutzen. Beispielsweise werden statistische Cookies verwendet, um zu tracken, welche Seiten am häufigsten besucht werden und ob Fehler auftreten. Diese Informationen helfen uns dabei, die Website zu verbessern und den Nutzern ein besseres Erlebnis zu bieten.

Funktionelle Cookies: Diese Cookies ermöglichen es der Website, bestimmte Funktionen bereitzustellen und Informationen zu speichern (z.B. Benutzernamen, Spracheinstellungen oder Region). Dies erleichtert es dem Nutzer, sich auf der Website zurechtzufinden und sie effektiver zu nutzen.

Zielgerichtete/Werbliche Cookies: Diese Cookies werden verwendet, um Werbung sowohl auf der Website als auch außerhalb der Website anzuzeigen. Beispielsweise können diese Cookies verwendet werden, um Nutzern relevantere Anzeigen sowohl auf der Website als auch außerhalb der Website anzuzeigen. Darüber hinaus können diese Cookies verwendet werden, um Nutzerverhalten nachzuvollziehen und Werbekampagnen effektiver zu gestalten. Während die meisten Webseiten heutzutage Cookies verwenden, gibt es immer noch einige, die dies nicht tun. Es gibt verschiedene Gründe dafür, aber in den meisten Fällen ist es entweder wegen einer fehlenden oder unklaren Cookie-Richtlinie oder weil die Seite keine EU-Vorschriften einhält. Daher ist es wichtig, dass Sie sich über die Cookie-Einstellungen Ihrer Website informieren und sicherstellen, dass Sie EU-konform sind.

In den meisten Fällen müssen Sie lediglich eine kurze Erklärung hinzufügen, in der beschrieben wird, welche Arten von Cookies Sie verwenden und wie diese Ihre Nutzererfahrung verbessern. Diese Erklärung sollte auch enthalten, wie Nutzer ihre Einstellungen ändern können, falls sie dies wünschen. Sobald Sie dies getan haben, können Sie Cookies in Ihrer Website verwenden.

Wenn Sie jedoch EU-Vorschriften einhalten möchten, müssen Sie möglicherweise etwas mehr tun. Zum Beispiel müssen Sie Nutzern die Möglichkeit geben, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen, bevor diese auf ihrem Computer gespeichert werden. Dies kann entweder durch eine Popup-Benachrichtigung oder durch einen Hinweis in Ihrer Cookie-Richtlinie erfolgen. Darüber hinaus müssen Sie Nutzern auch die Möglichkeit geben, ihre Cookie-Einstellungen jederzeit zu ändern.

Kurform - für weitere Informationen über die EU-Cookie-Richtlinien

Für Google sind die meisten Cookie Consent-Lösungen in Ordnung. Wichtig ist, dass auch bei Anzeige des Cookie-Banners alle wichtigen Informationen im HTML-Code zu finden sind. Auf den meisten Websites findet man heute sogenannte Cookie Consent-Lösungen. Sie fragen vor dem Setzen von Cookies das Einverständnis der Nutzer ab.

Die Abfragen sind entweder als Banner oder als Popup bzw. Interstitial realisiert, das sich über die Inhalte der Seite legt und erst verschwindet, wenn man sich für eine der angebotenen Alternativen entschieden hat. Für Google sind die meisten dieser Cooke Consent-Lösungen unproblematisch, wie John Müller in den Google SEO-Office Hours vom 27. November erklärte. Wichtig sei, dass trotz des Cookie-Banners alle wichtigen Informationen abgerufen werden können. Dazu gehören neben dem Text auch Layout-Informationen und Links.

Website-Betreiber können den Zugriff auf Inhalte ihrer Website nicht davon abhängig machen, ob ein Besucher zustimmt, dass man seine Daten verarbeiten darf. Diesen Sachverhalt hat das European Data Protection Board (EDPB) jetzt noch einmal klargestellt.

Cookie : oft wird eine Grundlage gewählt, die für Google ungünstig, da hier der Inhalt für den Kunden am Bildschirm nicht zugänglich komplett erfahrbar wird. Empfehlung: im unteren Bereich maximal eine Höhe von 4 Zeilen etablieren.

Wenn Sie EU-Vorschriften einhalten möchten, stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dinge tun:

- Geben Sie Nutzern die Möglichkeit, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen, bevor diese auf ihrem Computer gespeichert werden. Dies kann entweder durch eine Popup-Benachrichtigung oder durch einen Hinweis in Ihrer Cookie-Richtlinie erfolgen.

- Geben Sie Nutzern auch die Möglichkeit, ihre Cookie-Einstellungen jederzeit zu ändern.